Kfz.-Prüfstelle in Sinzig   |    Phone  0175 383 8428
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GTÜ KFZ.-Prüfstelle Sinzig

Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung

Wir sind berechtigt die Hauptuntersuchungen mit integrierter “Abgasuntersuchung” (Verkehrssicherheitsprügung nach § 29 StVZO) durch zuführen. Alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge unterliegen der Untersuchungspflicht. In regelmäßigen Abständen muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO) vorgeführt werden.

Änderungsabnahmen gemäß §19(3) StVZO

Wir  führen Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO. (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) an Ihrem Fahrzeug durch. Durch Umbaumaßnahmen/Änderungen/Tuning an Ihrem KFZ kann allgemeine Betriebserlaubnis erloschen. (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK)

Oldtimergutachten gemäß §23 StVZO

(H-Zulassung oder rotes 07er Kennzeichen)
Ihr Fahrzeug ist älter als 30 Jahre und weitestgehend im Originalzustand? Unser Prüfingenieur führen auch die Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO durch.

Untersuchungen nach BOKraft nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft

Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir gerne weiter und führen die Untersuchungen nach §§ 41, 42 (1) bzw. 42 (2) BOKraft durch.

Schadstoffplakette

Plakette gefällig? Wir führen die regelmäßig wiederkehrende technische Untersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.

Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO

Wir führen bei den Fahrzeugen, die eine Flüssiggas- (LPG) oder Erdgasanlage (CNG) besitzen, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.

Schaden-und Unfallgutachten

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Dann steht Ihnen als Geschädigten die freie Wahl eines Sachverständigen zu, damit Sie Ihr Recht aufSchadenersatz durchsetzen können. Unsere Experten gewährleistet, dass der Geschädigte zu 100 % Schadensersatz fordern kann. Eine Schadensbegutachtung Ihres Fahrzeugs ist bei Ihnen vor Ort oder in unserer Prüfstelle in Bonn möglich.

Fahrzeugbewertungen

Für Verkauf oder auch den Kauf eines Fahrzeuges ermitteln wir den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges.Eine Fahrzeugbewertung ist vor Ort bei Ihnen oder auch an unserer Prüfstelle in Bonn möglich.

Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G 607/EN 1949)

Die regelmäßige alle 2 Jahre Überprüfung von eingebauten Gasanlagen ist erforderlich, Mit Gasanlagen werden die Anlagen in Wohnwagen, Bussen, mobilen Verkaufsständen etc. gemeint, die zu Kochzwecken oder Heizzwecken verwendet werden.